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8.5.2008 Gegenüberstellung UVU / RROP
Umweltverträglichkeitsuntersuchung Erweiterung Hähnchenmastställe Hemann, Osteroden/
Regionales Raumordnungsprogramm RROP
Allgemein:
Der Bau der Hühnermastställe ist eine wesentliche Änderung an bestehenden Betriebseinheiten. Insgesamt sind es
dann 675 Schweine und 255600 Hähnchenmastplätze. Das Landschaftsbild wird sichtbar verändert und es werden
ca. 6000 m³ Boden versiegelt.
Das abwechslungsreiche Landschaftsbild der Region Osnabrück fördert den Fremdenverkehr. Die vielfältig
gegliederte Landschaft mit bewaldeten Höhenzügen und die weiten ansprechenden Niederungen bieten sowohl dem
Urlauber als auch dem Besucher aus der Region selbst eine Vielzahl von Entfaltungsmöglichkeiten.
Der Betrieb liegt im „Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft“, und im „Vorsorgegebiet für Land
und Forstwirtschaft Erholung Rohstoffgewinnung“
„Die Vorrangigkeit schließt entgegenstehende Nutzungen grundsätzlich aus, und wird u. a. mit besonderer Eignung
des Nutzungspotenzials „Erholungsgebiete“ begründet“.
„Die Siedlungs- und Infrastruktur ist so zu entwickeln, dass sie sich in die historisch gewachsene Kulturlandschaft
einpasst. Notwendige Erneuerungen und Umstrukturierungen sind behutsam durchzuführen, so dass historische
Siedlungsstrukturen in ihren Funktionen möglichst gesichert und die Lebensbedingungen der Bewohner verbessert
werden“.
„Die Kulturlandschaften im Landkreis Osnabrück sind so zu erhalten und zu pflegen, dass historische
Landnutzungsformen dauerhaft erhalten bleiben“.
„Die Gemeinde Merzen ist als - Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung - im RROP
ausgewiesen und ausdrücklich nicht als - Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von
Wohn- und Arbeitsstätten - “.
Anmerkung:
Das RROP bezieht somit eindeutig Stellung zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Erhalt der heimischen
Kulturlandschaften.
Emissionen:
1. Ammoniak
Eine Zunahme der Emission von Ammoniak von 8,5 to um 45% auf 12,5 to pro Jahr wird durch die jetzige
Vorbelastung schon erreicht oder überschritten.
Bei mehr als 12.5 to Ammoniak muss ein Mindestabstand von 722 m zu Ökosystemen (Heide, Moor, Wald)
eingehalten werden. Die Waldabstände betragen z. Z. 230 bis 650 m.
Insbesondere die heimischen Wälder zählen zu den ammoniakempfindlichen Ökosystemen.
Sie überlagern in weiten Teilen das Untersuchungsgebiet (UG), ca. 600 m im Radius der geplanten Anlage.
Die Immissionsprognose anhand eines Ausbreitungsmodells ergab, dass die Ammoniak- belastung nicht weiter
ansteigt und die Grenzwerte eingehalten werden. (3 µg /m³).
(Somit entfällt der Mindestabstand von 722 m zum Wald)
Die Prognose ergibt somit keine erheblich höhere Ammoniakbelastung der Wälder.
Die Ammoniakdeposition wird mit 5 -20 kg N ha/Jahr angegeben.
Belastungsgrenzen sind hier 10 – 40 kg N ha/Jahr, dadurch sind erhebliche Nachteile nicht auszuschließen. Auf der
Kreisstrasse K111 übersteigt er jedoch 20 µg /m ³.
Das Geflügelmistaufkommen liegt bei etwa 1533 to/Jahr, entsprechend 127 to/Monat.
Er wird in der Regel ohne Zwischenlagerung auf dem eigenem Acker verbracht.
Abwässer werden gesammelt (ca.12.500 m³/Jahr) und ebenfalls auf betriebseigenem Acker verbracht. Bei
unsachgemäßer Handhabung kann eine Umweltgefährdung durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel nicht
ausgeschlossen werden.
Anmerkung:
Gemäß des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) wird der Betrieb nach der geplanten
Baumaßnahme als industrieller Komplex eingestuft.
Der Schwellenwert zu meldendender Schadstoffe von 10 to Ammoniak/Jahr wird überschritten und muss somit der
EPER als Betriebseinrichtung angezeigt werden.
Gemäß der EPER-Entscheidung ist eine Betriebseinrichtung "ein industrieller Komplex mit einer oder mehreren
Anlagen am gleichen Standort, an dem ein Betreiber eine oder mehrere Tätigkeiten gemäß Anhang I durchführt".
2. Stickstoff
Kein Anstieg der Stickstoffbelastung. Der Stickstoffgrenzwert der Waldränder von 4 kg Rein-N je Hektar und Jahr
wird eingehalten.
3. Nitrat
Die Nitratauswaschung ist schwer abzuschätzen, es ist davon auszugehen, das keine wesentlichen Auswirkungen
auf das Nitratgehalt bei Grundwasserneubildung haben wird.
In den Wassergewinnungsgebieten des Wasserwerks Plaggenschale besteht eine hohe
Nitratauswaschungsgefährdung. Vorherrschende Bodenarten dieses Gebietes sind Sande. Eine hohe
Grundwasserneubildungsrate steht im direkten Zusammenhang mit derart leichten und sorptionsschwachen Böden.
Gerade im Bereich Merzen ist die potentielle Nitratauswaschungsgefährdung groß bis sehr groß!
Quelle: Daten des Nieders. Bodeninformationssystems NIBIS Nieders. Landesamt für Bodenforschung, 1999
Anmerkung:
Annähernd das gesamte Untersuchungsgebiet ist Vorranggebiet für Wassergewinnung und ist als
Wasserschutzgebiet „Plaggenschale“ ausgewiesen.
4. Staub
Künftig werden 1,1118 kg Staub pro Stunde ausgeblasen. Es überschreitet somit die festgesetzten Immissionswerte
von 0,1 kg Staub pro Stunde.
Der Feinstaub PM10 ist überhöht (Jahresmittelwert 34 µg /m³ und 15 Überschreitungen von 50 µg /m³, als
Tagesmittelwert der letzten 4 Jahre) und wurde daraufhin ermittelt.
Das Ergebnis: Die Irrelevanzgrenze von 1,2 µg /m³ bei den anliegenden Wohnhäusern wird nicht überschritten.
Die Staubbelastung wird sich nicht maßgeblich erhöhen.
Keime, Allergene und Endotoxine nehmen mit der Entfernung stark ab.
Das Risiko der direkten Gesundheitsgefährdung der dort wohnenden Personen ist nach jetzigem Kenntnisstand als
relativ gering einzuschätzen, dies gilt besonders bei Geflügelarten. Derzeit gibt es hierzu jedoch keine
rechtsverbindlichen Abstands- und Schutzvorschriften. Keime und Staubemissionsminderungen sind somit nicht
erforderlich.
Die Feinstaubbelastung (PM 10) an der Kreisstrasse K 111 liegt über 10 µg /m³.
5. Gerüche
Wohnbebauungen sind im Untersuchungsgebiet (UG) nach $$ 30 + 34 BauGB (Baugesetzbuch) nicht vorhanden.
Mit „Wohnbebauungen“ sind beplante und faktische Wohn- und Mischgebiete innerhalb von Ortslagen gemeint.
Nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bezieht sie sich nicht auf einzelne Wohnhäuser
im Außenbereich, da ihnen nach dem „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ ein geringerer Schutzanspruch als
der eines Wohn- und Mischgebietes zukommt. Die Abstandsforderung der TA Luft wird somit des Anwohnerschutzes
nicht gerecht. Der Schutz vor unzumutbaren Geruchsemissionen kann somit nicht sicher gestellt sein, weil in der
Nähe schon eine Vorbelastung besteht.
Im Außenbereich ist auf Belange der landwirtschaftlichen Betriebe Rücksicht zu nehmen.
Darum können 20 % Geruchsstundenhäufigkeitsüberschreitungen zugelassen werden.
In Wohn- und Mischgebieten gelten 10 %, im Gewerbe/Industriegebiet sind es 15% Geruchsstundenhäufigkeit.
Es zählt nur Geruchshäufigkeit und nicht die Intensität.
Wegen der Modernisierung des vorhandenen Louisiana-Hähnchenmaststall durch Einbau neuer Lüftungstechniken
nimmt die Geruchsbelastung ab.
Auch die Überschreitungshäufigkeit steigt nicht an, sondern wird teilweise sogar verringert!
Die Überschreitungshäufigkeit der betroffenen Anwohner im Einzelnen:
Vorher
Nachher
Lammers
21%
-
21%
Rolfes
17%
-
16%
Von Eberstein
25%
-
21%
Tasche
21%
-
21%
Anders
21%
-
21%
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Anwohner nach Fertigstellung der beiden geplanten Hähnchenmastställe nicht
stärker mit Gerüchen belastet werden als in der gegenwärtigen Situation.
Ziele der Raumordnung
Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, die Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter und die
Atmosphäre sind vor schädlichen Luftverunreinigungen zu schützen. Dem Entstehen von Luftverunreinigungen ist
entgegenzuwirken. Vorhandene Luftverunreinigungen sind abzubauen.
Luftverunreinigungen
Luftverunreinigungen sollen abgebaut werden.
Hauptziele sind Schadstoffreduzierungen an den Emissionsquellen, da eine Betrachtung der Immissionen allein
nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führt.
Eine Luftverbesserung setzt den Erhalt von Frischluftschneisen in Form von landwirtschaftlich genutztem
Dauergrünland, Wald- und Wasserflächen als Verbindung zwischen Umland und Siedlungskern voraus.
Landwirtschaft
Allgemeines Leitbild für die Landwirtschaft im Landkreis Osnabrück sind im Haupt- oder Nebenerwerb nachhaltig
bewirtschaftete, bäuerliche Betriebe, die mindestens einer Familie oder Lebensgemeinschaft ein ausreichendes
Einkommen sowie eine angemessene
Lebensqualität dauerhaft gewährleisten können.
Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Nahrungsmittel umweltverträglich erzeugen.
Forstwirtschaft
Der Wald, seine Lebensgemeinschaften und seine Funktionen sind durch Immissionsbedingte Waldschäden
ernsthaft gefährdet.
Zur Erhaltung der (Wald-) Ökosysteme ist eine erhebliche Minderung des Schadstoffausstoßes auf allen Ebenen
erforderlich.
Alle Maßnahmen, die Immissionsbedingte Waldschäden mindern, sind für alle Waldbesitzarten zwingend notwendig.
Erholung:
Die Möglichkeit der Erholungsnutzung- und Funktion wird durch die intensive Tierhaltung bereits beeinträchtigt, und
ist deshalb relativ gering.
Die geplanten und schon vorhandenen Ställe haben erheblichen Einfluss auf den Menschen. (Geruch, Staub,
Keime, Allergene).
Erholung, Freizeit, Sport
Der Wohnungsbezogenen Naherholung wird vom Landkreis Osnabrück eine hohe Priorität eingeräumt. Die
natürlichen Voraussetzungen für die Naherholung sind zu sichern und umweltverträglich so zu entwickeln, dass sie
die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Regionen verbessern, die ökologischen Funktionen des
Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen und den Erholungs- und Erlebniswert der
Kulturlandschaft erhalten.
Der Betrieb liegt im „Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft“
Die Vorrangigkeit schließt entgegenstehende Nutzungen grundsätzlich aus, und wird
u. a. mit besonderer Eignung des Nutzungspotenzials „Erholungsgebiete“ begründet.
Die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für die ökologischen Probleme unserer Industriegesellschaft und
ein steigender Nachfragetrend nach naturnaher Erholung erfordern künftig in verstärktem Maße geeignete
Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der ökologischen Grundlagen, die gewissermaßen das „Betriebskapital“ des
Osnabrücker Landes darstellen. Von zentraler Bedeutung sind hierbei Maßnahmen, die dem Natur- und
Landschaftsschutz dienen“.
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