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Merzen 20. Oktober 2005
Bodenabbau
Am Hamberg hat bislang der Sandbbau noch nicht begonnen. Unterdessen macht die Familie von Schorlemer
weiter von sich Reden:
Zwei Hähnchenaufzuchtsställe mit insgesamt 80.000 Plätzen sind als Erweiterung der Hofstelle in Bippen
beantragt worden. Dieser Einstieg in die Geflügelhaltung soll ein weiteres Standbein des Landwirtschafts-Betriebes
sein.
Dabei werden mehr als 5000 m² Boden langfristig versiegelt. Dieser Verlust natürlicher Bodenfunktion
beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erheblich, wodurch ein Eingriff im Sinne des §7 des
Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) gegeben wäre! Eine Ammoniakbelastung angrenzender
Waldstücke ist damit prognostiziert. Zudem stellen die beiden 100 m langen Ställe einen erheblichen Eingriff ins
Landschaftsbild dar, und dass, laut Landschaftsrahmenplan innerhalb eines Naturschutzgebietes gemäß
§ 26 NNatG!
Zwei alte Zerreichen auf der Hofstelle müssen zudem dem Neubau weichen. Die in Südeuropa beheimateten
Bäume sollen gefällt werden. Anderswo sind derartige Solitärbäume als Naturdenkmäler anerkannt.
Als Ausgleichsmaßnahmen sind eine Erstaufforstung (1500 m²) und eine Eingrünung der Ställe vorgesehen. Ein
Gutachten sieht trotz Allem relativ geringe Nachteile für das Ökosystem, und da keine weiteren Einwände erwartet
werden, steht dem Bau wohl nichts mehr im Wege!
Merzen 26. Oktober 2005
Wacholderhain
Am Hügelgräberfeld Plaggenschale wird wieder gearbeitet.
Ein Wacholderhain soll angelegt werden, wie er im 19. Jahrhunderts noch häufig vorzufinden war.
Angetrieben durch den Tourismusverband Osnabrücker Land (TOL), rückt der Wacholder nun im Mittelpunkt der
touristischen Bemühungen, das Gräberfeld auch überregional besser zu vermarkten. Hier soll die Natur, verbunden
mit den frühgeschichtlichen Kulturstätten, dem Touristen näher ans Herz gelegt werden. Die Samtgemeinde, die
Werbegemeinschaften und die „Gastrogilde“ - der Zusammenschluss einiger Gastronomiebetriebe in der
Samtgemeinde Neuenkirchen – hoffen so den Tourismus vor Ort weiter voran zubringen.
Mitarbeiter der Stadt- und Kreisarchäologie Osnabrück kennzeichnen zurzeit die einzelnen Gräber – auch damit sie
bei den Forstarbeiten nicht beschädigt werden. Anschließend werden die Forstwirte u. a. den Kieferbestand
dezimieren und Faulbeeren-Sträucher beseitigen.
Der Heimatverein Merzen vergibt die weiteren Arbeiten, für die sogar eine Diplomarbeit erstellt wird.
Auch wird so dem „E“ der Gemeinde Merzen als -Standort für besondere Entwicklung in Sachen Erholung-
Rechnung getragen.
Finanziert wird das Ganze auch mit Mitteln aus Stiftungen, sowie Bingolotto u.s.w..
(Siehe Artikel des Bersenbrücker Kreisblattes vom 21. Mai dieses Jahres).
17. Oktober 2005
Ein „E” für Merzen
Bürgermeister Gregor Schröder ist es gelungen, - das fast schon sagenumwobene- „E” für die Gemeinde Merzen
zu bekommen, dass nun im regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt wurde.
(siehe Artikel im Bersenbrücker Kreisblatt)
In Merzen sind nun die natürliche Eignung der umgebenden Landschaft für Erholung und Freizeit, die
Umweltqualität, die Ausstattung mit Erholungsstruktur sowie das kulturelle Angebot vorhanden und zu sichern,
sowie weiterzuentwickeln. Wobei hier vorrangig die Naherholung und die Kurzerholung von Bedeutung sind.
Kommentar
Die festgelegten Ziele im RROP sind aber nur bei Maßnahmen zu berücksichtigen, die vorwiegend mit
öffentlichen Mitteln finanziert werden! Nun offenbart das vielgepriesene „E“ seinen faden Beigeschmack:
Es darf munter weiter gebaggert werden!
Keine Sandgrube wird deshalb eher schließen!
Keine neue Abbaugenehmigung wird deswegen abgelehnt!
Viel mehr Beachtung sollte dem geltendem „R” geschenkt werden. Es kennzeichnet Vorranggebiete die auf Grund
ihrer landschaftlichen Attraktivität für die naturbezogene, ruhige Erholung und für ungestörtes Erleben der Natur
besonders geeignet - und seit Jahren schon im RROP festgeschrieben sind!
Es sind ausgerechnet die Gebiete in der Gemeinde Merzen mit „R” ausgewiesen, die seit Jahrzehnten vom
Bodenabbau am stärksten betroffen sind!
Dabei ist es im RROP extra darstellt:
„Die Vorrangigkeit wird mit mangelnder Regenerierbarkeit (Lagestätten von Bodenschätzen), mit fehlender
Vermehrbarkeit (z.B. Grundwasser), mit einmaligen, nicht künstlich zu schaffenden Standorten (z.B.
Naturschutzgebiete) sowie mit der besonderen Eignung des Nutzungspotenzials (z.B. Erholungsgebiete)
begründet“.
Weiterhin müssen in diesen Gebieten alle bedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten
vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein; dieses gilt auch für räumliche Entwicklung in der näheren
Umgebung.
Laut Aussage des RROP hätten also keine Sandgruben genehmigt werden dürfen, denn die Vorrangigkeit wurde
stets ignoriert.
Vorrang vor Regenerierbarkeit:
Nein, sondern Sandgrube an Sandgrube (Sandabbauten sind hier nur als Vorsorgegebiete ausgewiesen!)
Vorrang vor fehlender Vermehrbarkeit:
Nein, Gruben grenzen alle am direktem Wassereinzugsgebiet des Wasserwerk Plaggenschale, zudem liegen alle
Gruben im Wasser-Vorsorgegebiet!
Vorrang vor einmalige, nicht künstlich zu schaffende Standorte:
Nein, Hügelgräber wurden eng umgraben, bzw. wurden ganz abgetragen. Gruben liegen alle im
Landschaftsschutzgebiet.
Vorrang vor der besonderen Eignung als Erholungsgebiet:
Nein, da die Gemeinde sich schon länger als Erholungsort etablieren wollte, hätte sie hier deutlich Stellung
gegen Sandabbau nehmen müssen!
Die Vorrangigkeit wird hier ad absurdum geführt!
Lärm und Staub durch LKW, Bagger und Radlader bestimmen hier den Alltag. Am Wochenende machen
zeitweise Quad-Fahrer in den Sandgruben, und die überregionale Schiesssportanlage in Döllinghausen den
Lärm-GAU perfekt.
Da klingt es wie Hohn, wenn laut RROP privat eigengenutzte Erholungseinrichtungen wie
Wochenendhausgebiete, Campingplätze etc. aus diesen Gebieten fernzuhalten sind ...
Darum: Bevor es mit dem „E“ ernsthaft losgeht, sollte erst einmal mit dem „R“ angefangen werden!
Ankum 6. Juni 2005
Bodenabbau
Der Bodenabbau am Taggenbrock ist vom Landkreis genehmigt worden (siehe unten).
CDU-Fraktionsprecher Gerhard Triphaus betonte, dass man im Prinzip nichts dagegen machen konnte, da das
Gebiet laut RROP zum Bodenabbau ausdrückliche vorgesehen sei.
Diese Aussage ist nicht ganz richtig, da es im ganzen Altkreis Bersenbrück keine vorrangigen Sandabbaugebiete
ausgewiesen sind! Dieser kleine aber sehr wichtige Unterschied von Vorsorge- und Vorranggebieten wird in den
Rathäusern, scheinbar aus Unkenntnis, gern verschwiegen.
Als Zugeständnis wird zumindest die Kuppe des Areals mit einem Durchmesser von 20 Metern stehen bleiben.
Merzen 27. Mai 2005
Bodenabbau
Fünf Monate sind vergangen, seit der Landkreis den Widerspruch zum Sandabbau am Hamberg zurückgewiesen
hat. In der Reihe „Das lokale Interview“ im Bersenbrücker Kreisblatt erläutert der Sprecher der Bürgerinitiative
„Erhaltet den Hamberg“, Theo Trienen,was der Protest der Initiative bewirkt hat.
Den genauen Wortlaut finden Sie hier.
Merzen 9. März 2005
Bodenabbau
Freundlicherweise überließ mir Prof. Dipl.-Ing. Hubertus von Dressler (Landschaftsplanung, Landschaftspflege FH
OS; Fak. Agrarwiss. & Landschaftsarchitektur) einige Abbildungen der Szenarien zur Projektvorstellung in Merzen.
Er betonte zugleich noch einmal die geübte "Neutralität", die es der FH ermöglicht hat, eine neue
Diskussionsrichtung für eine positive Zukunft des Gebietes anzuregen.
Bei den 3D-Ansichten fällt auf, dass sich das Panorama des Hamberg-Rücken wesentlich verändern wird!
Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, das deswegen aktuell ein Sandabbauantrag abgewiesen wurde! Der
Gemeinderat in Ankum hat dieses Ansinnen, nicht weit vom Kreuzweg Taggenbrock in Ankum-Holsten Sand
abzubauen, abgelehnt. Auch der Heimat- und Verkehrsverein votierte unter anderem dagegen, das „einmalige
Panorama“ an dieser Stelle zu beinträchtigen. Damit hat die Gemeinde Ankum ihr baurechtliches Einvernehmen
versagt. Es liegt nun am Landkreis Osnabrück als Genehmigungsbehörde, die Begründung des Versagens der
Gemeinde inhaltlich und rechtlich zu überprüfen und abzuwägen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein!
--> Zu den Szenarien
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