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Merzen 25.9.2003
Bodenabbau
Auf der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.9.2003 stand u. a. als Tagesordnungspunkt (TOP) der Antrag zum
Sandabbau am Hamberg. Hierüber sollte die Gemeinde binnen einer 8-Wochenfrist eine Stellungnahme
gegenüber dem Landkreis (Untere Naturschutzbehörde) abgeben. Bei diesem TOP wurde ein Kompromiss
vorgestellt, der nach Gesprächen zwischen Landkreis, Gemeinde und Antragsteller erarbeitet worden war. Dieser
sieht einen eingeschränkten Sandabbau am Hamberg vor. Es wird auf etwa ein Drittel der Abbaufläche verzichtet.
Die Kuppe des Hamberges und ein Randstreifen bleiben demnach stehen. Nach dem Hinweis des CDU-
Ratsmitgliedes Georg Weglage, dass der Hamberg nach dem Abbau doch auch schöner aussehen könnte, weil
die Kuppe dann besser zur Geltung kommt, kam es auf den zahlreich besetzten Besucherplätzen zu
Unmutsäußerungen und Gelächter. Der Meinung seines Ratskollegen schloss sich auch der einzige SPD-Vertreter
Achim Speer an. Ein Fragenkatalog, den der Sprecher der Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’, Theo Trienen, vor
Beginn der Ratssitzung, mit Erlaubnis des Bürgermeisters, an die Ratsherren/in und den anwesenden Besuchern
verteilt hatte, wurde vom Vorsitzenden Gregor Schröder vorgelesen und anschließend im Kreis der Ratsmitglieder,
teils kontrovers diskutiert. Einige Fragen jedoch beantwortete der Bürgermeister gleich selbst, oder sah sie als
bereits erledigt an. Mit der Mutmaßung von Georg Weglage, dass die Bürgerinitiative nur deshalb gegen dieses
Abbauvorhaben vorgeht, weil der Antragsteller der Politiker i. R. von Schorlemer ist, zeigt wie wenig Verständnis er
einem Bürgerbegehren entgegenbringt. Statt den besorgten Gemeindemitgliedern seine Unterstützung
anzuzeigen, brüskiert er die anwesenden Sitzungsbesucher: „Wenn das nicht der Schorlemer gewesen wär, dann
wär der Hamberg schon weg. Außerdem kann der Hamberg so oder so auch komplett abgebaut werden.
Schorlemer hat das Recht dazu!“ Diese, vor allem sachlich falsche Aussage lässt auf ein mangelndes
Demokratieverständnis schließen. Antragsteller einer Sandabbaugenehmigung in einem ausgewiesenem
Vorsorgegebiet für Bodenabbau haben nicht automatisch das Recht, dort Bodenschätze abzubauen! Vielmehr
sollen hierzu die beteiligten und anerkannten Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben (wie jetzt
auch behandelt), nach deren Abwägung, unter Berücksichtigung der Interessen aller Verfahrensbeteiligten, die
Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidung zu treffen hat. Alle Antragsteller sollen ohne Rücksicht auf Namen
oder Personen gleichgestellt sein. Der oben vorgestellte Kompromiss, wird von der Unteren Naturschutzbehörde
als Zustimmungswürdig anerkannt. Ein im nachhinein geänderter Antrag, mit einem vergrößerten Abbauvolumen,
würde von der Behörde abgewiesen!
Der Wege- und Bauausschuss legte anschließend die Stellungnahme zur Abstimmung vor. Das diese
Stellungnahme, wie schon angekündigt, positiv beschieden war, wurde damit begründet, dass man seit jeher alle
Antragsteller auf Sandabbau gleich behandle. Es sei auch nicht geplant, so weiter, künftig von dieser Handhabung
abzuweichen. Inhaltlich heißt es dort, dass die Gemeinde Merzen den geplanten Sandabbau zustimmen wird,
wenn die Mehrheit der Träger öffentlicher Belange keine Einwände erhebt.’
NABU/BUND Naturschutzinformationen Dez. 2003
Bodenabbau
Bezirksregierung: Untere Naturschutzbehörden arbeiten schlecht.
Ein durchweg schlechtes Zeugnis stellt die Obere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Weser-Ems den
Unteren Naturschutzbehörden im Regierungsbezirk aus: Genehmigungen seien oft unzureichend, besonders
geschützte Biotope mangelhaft erfasst und schlecht geschützt. Diese und weitere Unzulänglichkeiten sind auf
einem knapp 50-seitigen Papier nachzulesen, mit dem der oberste beamtete Naturschützer im Regierungsbezirk,
Herr Dieckschäfer, gegen die von der Landesregierung geplante Auflösung der Bezirksregierungen zu Felde zieht.
Nach der für Ende 2004 geplanten Auflösung der Mittelbehörden sollen die bei den Landkreisen angesiedelten
Unteren Naturschutzbehörden im Wesentlichen deren Zuständigkeiten übernehmen. Diekschäfer befürchtet
zweifellos zu Recht, dass der Naturschutz damit vollends in der örtlichen Kungelei zerrieben wird. Komisch nur,
dass diese Erkenntnis erst jetzt kommt. Bisher hat die Bezirksregierung alle Ersuche des NABU abgeschmettert,
Entscheidungen der Landkreis-Naturschützer im Zuge der Dienstaufsicht zurückzunehmen oder in anderer Weise
tätig zu werden. Noch im Frühjahr hat die Oldenburger Behörde dem Landkreis Osnabrück einen einwandfreien
Umgang mit besonders geschützen Biotopen bescheinigt und damit eine Landtags-Petition des NABU abgebügelt.
Wenn jetzt in Verbandsnaturschützer-Kreisen zwar die Notwendigkeit einer von den Landkreisen abgekoppelten
Naturschutzbehörde gesehen wird, sich der Aufschrei jedoch in Grenzen hält, hat das auch damit zutun, dass aus
Oldenburg bisher fast jede Sauerei gedeckt wurde. (J. Voss)
Wird Ex-MdB bei Bodenabbauantrag begünstigt?
Die Familie des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Freihherr von Schorlemer (CDU) hat jetzt ein Antrag auf
Sandabbau am Hamberg in der Gemeinde Merzen gestellt. So weit, so unspektakulär: Bisher sollte diese Fläche
jedoch als weithin landschaftsprägendes Element erhalten bleiben, so sah es jedenfalls das bisherige Regionale
Raumordungsprogramm des Landkreises vor. Von dieser Festsetzung ist im derzeit in der Neuaufstellung
befindlichen Raumordungsprogramm nichts mehr zu sehen. Im benachbarten Flurbereinigungsverfahren
Döllinghausen ist außerdem der Ausbau der Zuwegung zum Sandabbauvorhaben von Schorlemer in schwerer
bituminöser Befestigung vorgesehen. Im gesamten Flurbereinigungsgebiet wird außerdem nur noch die Fahrtroute
des Schulbusses in dieser Weise ausgebaut. Soll der Steuerzahler also den Abtransport aus der Schorlemerschen
Sandgrube bezahlen? Um dieses Genehmigungsverfahren möglichst vom Ruch der örtlichen Kungelei
fernzuhalten, hat der NABU die Bezirksregierung gebeten, das Verfahren im Zuge der Dienstaufsicht von
Oldenburg aus zu bearbeiten. Sofern die neuerlichen Erkenntnisse der Bezirksregierung über die
Unzulänglichkeiten von Genehmigungsverfahren bei den Landkreisen nicht nur Schaumschlägerei zur Erhaltung
des eigenen Arbeitsplatzes sind, dürfte dieser Antrag durchaus Aussicht auf Erfolg haben. (J. Voss)
Einzig die Freie Wählergemeinschaft (FWG) erhob Einwände. Ratsherr Franf-Josef Wilke kritisierte, dass es kein
Gesamtkonzept seitens des Landkreises zum Bodenabbau in Merzen vorläge, und das eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Landkreis in Auftrag gegeben werden müsste. Damit stieß er bei der
CDU-Ratsmehrheit auf Ablehnung. Auch der Landschaftsrahmenplan, auf der letzten Sitzung angesprochen,
erweist sich als völlig unverbindlich. Es formuliert weder bestimmte Rechte noch Pflichten.
Das angekündigte Abstimmungsverhalten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Rolfes: „Die CDU-Fraktion
ist geschlossen dafür“, entpuppte sich aber als Wunschdenken. CDU-Ratsherr Stefan Hemann enthielt sich
nämlich der Stimme. Offizielles Ergebnis: 11 Ja-, 2 Neinstimmen und eine Enthaltung. Genauer: 10 CDU-
Ratsmitglieder und SPD-Ratsmitglied Achim Speer stimmten für, die zwei FWG-Mitglieder gegen eine positiven
Stellungnahme, und wie schon erwähnt, enthielt sich Stefan Hemann der Stimme.
Kommentar
Der CDU-dominierte Gemeinderat mit Bürgermeister Gregor Schröder an der Spitze, propagiert die, seit jeher
angewandte Gleichstellung der Antragsteller bei Sandabbauvorhaben. Würde sie in allen Bereichen so agieren,
machte sie sich überflüssig. Dann brauchte Merzen nicht 15 Ratsherren/in und einen Bürgermeister, sondern nur
einen Gleichstellungsbeauftragten, und einen Frisör, der gelegentlich vorbeischaut um alte Zöpfe abzuschneiden.
Würde man den Archäologen auch soviel Verständnis ihrer Interessen beibringen, dann müsste vielleicht sogar
das Haus des Bürgermeisters abgetragen werden. Denn genau dort, bei seinem Anwesen, vermuten die
Altertumsforscher durch den Fund eines ca. 5000 Jahre altes Steinbeils, den Standort eines ehemaligen
Großsteingrabes. Dieser Fund ist der einzige Hinweis auf ein Großsteingrab in Merzen überhaupt! Eine Ironie der
Geschichte?
Das der altgediente Politvertreter Reinhard Freiherr von Schorlemer auch noch ein Sahnestück der Gemeinde,
den Hamberg , ausbeuten lassen will, setzt diesem Treiben endgültig die Krone auf. Verficht er doch als
ehemaliger Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, vehement dessen Erhalt, zum Wohle der Natur
und des Menschen, die sich daran erfreuen sollen. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist eine der ältesten
deutschen Umweltschutzorganisationen. Ziel der 15 Landesverbände mit ihren rund 25.000 aktiven Mitgliedern ist
es, den Wald als unverzichtbaren Bestandteil der Umwelt für den Menschen zu erhalten!
Stattdessen: Kahlschlag, Bodenausbeutung und das Hinterlassen einer Landschaft, die auch durch
Rekultivierungsmaßnahmen nie wieder so ursprünglich sein wird wie vorher. Sogar als ehemaliger Bürgermeister
in der Gemeinde Merzen, interessieren ihn nur wenig die Bedenken der Bürger vor Ort. So zeigt er sich als
unwürdiger Träger des Verdienstkreuzes Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschlands,
erhalten 1997 wegen besonderer Verdienste um Volk und Staat. Eine Auszeichnung, an der er sich doch bitte
erinnern möge! Er will immerhin die Bergkuppe stehen lassen, und somit freiwillig auf gut ein Drittel des
Abbaugebietes verzichten. Doch auch den Antrag, die restlichen zwei Drittel abzubauen, sollte er fallen lassen.
Was ökonomisch auf Dauer falsch ist, kann politisch
auf Dauer nicht richtig sein.
Franz Vranitzky
Prolog
Im Juni 2003 wurde die Anfrage, ob ein Sandabbau am Hamberg möglich ist, öffentlich bekannt.
Als Reaktion darauf kam es zu Bürgerprotesten. Aus einer spontanen Demonstration am Hamberg, angeregt durch
Theo Trienen entstand die Bürgerinitiative ‚Erhaltet den Hamberg’. Die Bürger fordern den Erhalt des 118 m hohen
Höhenzugs in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.
Nach einer, schon im Frühjahr gestellten Anfrage auf Abbau eines ca. 7 ha großen Gebietes am südwestlichen
Ausläufer des Hamberges, durch den hiesigen Sandgrubenbetrieb Herdemann, ist die Toleranzgrenze der
einheimischen Bevölkerung nun endgültig überschritten.
Auf der Ratssitzung am 26. Juni versicherte Bürgermeister Gregor Schröder, mit den Anwohnern „in einer Richtung
zu blicken“, deutete aber auch gleichzeitig an, dass die Gemeinde wenig Spielraum hat, um einen Abbau zu
verhindern. Eine positive Stellungnahme wird es deshalb, weil bislang so üblich, auch diesmal geben. Einzig die
Angabe im Landschaftsrahmenplan, das der Hamberg vom Sandabbau freizuhalten ist, gibt einen Ansatzpunkt,
den Antrag nicht genehmigen zu lassen. Innerhalb dieser Sitzung kam es auch zu persönlichen Angriffen zwischen
den Ratsmitgliedern Susann Gielians und Stefan Hemann, die sich in dieser Sache gegenseitig u. a. eine
unzureichende Sachkenntnis vorwarfen. Es wurde auch eine Unterschriftenliste der Initiative ‚Erhaltet den
Hamberg’ durch die Freie Wählergemeinschaft überreicht. Einige Hundert Unterschriften zeigen die deutliche
Ablehnung der Bevölkerung zum geplanten Sandabbauvorhaben am Hamberg. Eine Kopie der Unterschriftenliste
wurde auch der Unteren Naturschutzbehörde durch Theo Trienen übereicht.
Bescheiden können nur die Menschen sein,
die genug Selbstbewusstsein haben.
Gabriel Laub (polnisch-deutscher Schriftsteller geb. 1928)
Ehemalige Lokalpolitiker sind auch nur gemeine Bürger dieses Staates, und haben somit das gute Recht auf freie
Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Doch Eigentum verpflichtet auch: Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen! (Grundgesetz Artikel 14 Abs. 2)
Auch wenn kein so bekannter Name wie ‚von Schorlemer’ dahinterstehen würde, gäbe es diesen Protest, das ist
sicher.
Merzen 11.Dezember 2003
Bodenabbau
Der Antrag auf Bodenabbau am Hamberg wurde von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Am Morgen des
11.12.2003 wurde sie vom Landkreis an die Verfahrensbeteiligten verschickt.
Auf der, am gleichen Tag stattfindenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung in Merzen, stand ein weiterer Antrag auf
Sandabbau zur Diskussion. Auch hier soll eine Stellungnahme zur Sache verabschiedet werden. Zu diesem Antrag
verfasste die Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’ eine eigene Stellungnahme, die im Vorfeld durch ihrem Sprecher
Theo Trienen, dem Landkreis übergeben wurde.
Die in Merzen ansässige Firma Reuter stellte diesen Abbauantrag zur Erweiterung ihrer schon bestehenden
Sandgrube südlich des Boberg, im Ortsteil Osteroden.
Vor einigen Jahren wurde bereits ein ähnlicher Antrag gestellt. In der damals beantragten, noch ca. 4 ha großen
Abbaufläche lagen aber einige Grabhügel des Hügelgräberfeldes Plaggenschale .Auch ein Teil der dort
vorhandenen Wegespuren wären einem Abbau zum Opfer gefallen. Die Untere Naturschutzbehörde lehnte, auf
Grund der Einwände der Kreis- und Stadtarchäologie, diesen Antrag ab.
Die jetzige, nur mehr ca. 1 ha große beantragte Abbaufläche enthält keine Grabhügel mehr, und umgeht die
urgeschichtlichen Wegespuren, allerdings nur mit wenigen Metern Abstand.
Auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) wurde diesmal eine geheime Abstimmung über die, seit jeher
inhaltlich gleichlautende, Stellungnahme durchgeführt. Das Ergebnis entsprach exakt dem Abstimmungsergebnis
vom 25.9.2003, als über die damalige Stellungnahme abgestimmt wurde. Nämlich 11 Ja, 2 Neinstimmen und 1
Enthaltung.
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
Immanuel Kant
Dieses Ergebnis ignoriert völlig die Einwände der Bürgerinitiative ‚Erhaltet den Hamberg’. Den engagierten Bürgern
der Gemeinde Merzen wurde hier deutlich die geringe Wertschätzung ihrer Anliegen zum Erhalt der heimatlichen
Landschaft auf der letzten Sitzung gezeigt. Ebenso wie der, von der CDU und SPD einstimmig abgelehnte Antrag
der FWG, auf Änderung des Sitzungsprotokoll vom 25.9 2003. In ihr wird die Einbringung und Behandlung des
Fragenkatalogs der Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’ mit keinem Wort erwähnt. Nicht einmal ein Aktenvermerk war
den christlich- und sozialdemokratischen Ratsmitgliedern der Bürgerprotest wert. Soviel zum Thema: ‚Der
Merzener Rat und die Belange der Bürger?’.
In der abschließenden Bürgerfragestunde wurde das Thema Sandabbau erneut rege diskutiert. Die Frage des
Sprechers der Bürgerinitiative, Theo Trienen, ob es nicht angebracht gewesen wäre, zumindest einen Hinweis auf
Bedenken der Gemeinde in ihrer Stellungnahme aufzunehmen, wurde vom Bürgermeister zurückgewiesen.
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde einen Antrag als anerkanntes Erholungsgebiet gestellt hatte, und der
Hamberg in einem vorrangigem Erholungsgebiet liegt, wäre es aber eine plausible und konstruktive Einbringung
gewesen.
Stattdessen erhebt Bürgermeister Gregor Schröder den alleinigen Anspruch auf Erhalt der Hambergkuppe und
verweist damit auf seine damalige eindringliche Bitte an Reinhard Freiherr von Schorlemer, seinen Antrag auf
Sandabbau am Hamberg zurückzuziehen. Ihm, Gregor Schröder allein, hätte man es zu verdanken, dass der
Hamberg als Bergkuppe erhalten bleiben soll. Diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die seit Monaten
für den Erhalt des Hamberges kämpfen! Selbst wenn er Recht haben sollte, zeigt es einmal mehr, wie viel er
diesem Bürgerbegehren entgegenbringt. Und verweist darauf wie Freiherr von Schorlemer, trotz dem Kotau seines
Parteifreundes, zu seiner alten Heimat steht.
Ein unfreundliches Verhalten dem Bürger gegenüber offenbarte auch ein anderes CDU-Ratsmitglied, der Theo
Trienen unterstellte noch nie beim Hamberg gewesen zu sein, obwohl er seit jeher nur einige Hundert Meter
entfernt dort wohnt, und nur aus Populismus diese Initiative führt. Dieser verbale Angriff auf einen unbescholtenem
Bürger ging wohl auch Gregor Schröder zu weit, und entriss seinem Parteikollegen mit einem knappen, aber
energischem: „Schwieg stille Bernd“ das Wort.
Nach seiner eindringlichen Bitte, die Sitzung ordentlich und vernünftig weiter zu führen, wurde die fast schon zur
„Bürger im Kreuzverhör-Stunde“ verkommene Bürgerfragestunde auf angemessenem Niveau fortgeführt.
Einwände von anwesenden Anliegern des Hamberges, dass es zu Lärmbelästigungen durch LKW und
Baumaschinen kommen werde, wurden von dem langjährigem CDU-Ratsmitglied Heinrich Grüter, der sicherlich
schon Verdienste um die Gemeinde erworben hat, als Folge eines nicht vermeidbaren Sandabbaus,
zurückgewiesen. Als Beispiel brachte er an: Sollte einmal eine Biogasanlage in seiner unmittelbaren Nachbarschaft
beantragt werden, könnte und würde er dagegen nichts unternehmen, weil ein Protest vergebens wäre. Das ein
Ratsherr so schnell den Hut vor der Obrigkeit zieht, verwundert doch, zeigt aber ehrlich, wie gering die
Einflussnahme des Gemeinderates ist, oder sein kann. Gleichzeitig ist Herr Grüter aber auch Vorsitzender des
Heimatvereins Schlichthorst, ein mehr als 150 Mitglieder zählender Verein, der sich u. a. eine Mitwirkung beim
Natur- und Landschaftsschutz und den Schutz vorgeschichtlicher Hügelgräber auf die Fahne geschrieben hat.
Doch auch in dieser Funktion erweckt er nicht den kämpferischsten Eindruck, oder besser gesagt: Unternimmt er
offensichtlich nichts. Das der Verein sich für urgeschichtliche Grabhügel überhaupt einsetzen will ist aber
bemerkenswert, da es in Schlichthorst keine amtlich bestätigten Hügelgräber mehr gibt.
Mit gutem Beispiel voran geht in dieser Sache der Heimatverein Merzen. Dessen Vorsitzender Augustinus Glins
benutzt alle, ihm rechtlich zu Verfügung stehenden Mittel, um die Kulturlandschaft in der Gemeinde Merzen vor
den Folgen des Bodenabbaus zu schützen.
Der Bürgermeister argumentierte auch an diesem Abend zum wiederholten Male, dass die beantragten
Abbauflächen in der Gemeinde in einem vorrangigen Sandabbaugebiet liegen. Dass er sich, wie er einräumte,
versprochen hatte, und nicht ‚vorrangig’ sondern ,vorsorglich’ meinte, möge ihm verziehen sein. Es stellt aber in
dieser Angelegenheit einen großen Unterschied dar. Mit dieser nicht korrekten Aussage ist er zuvor schon in der
lokalen Presse zitiert worden, und suggeriert dem Leser so ein falsches Bild dieses Landstrichs. Im maßgebenden
Regionalen Raumordnungsprogramm werden die Flächen als Vorsorgegebiete für Bodenabbau ausgewiesen.
Genauso wie dieses, gleichzeitig im Landschuftschutzgebiet liegende Areal, als Vorsorgegebiet für Natur und
Landschaft, und als Vorsorgegebiet für Erholung, deklariert ist. Der Hamberg und das gesamte Gebiet um den
Boberg, zusätzlich der komplette Rochusforst (Rocksberg), liegen außerdem in einem, oben bereits erwähnten,
Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft. In der Gemeinde Merzen gibt es definitiv derzeit keine
vorrangigen Bodenabbauflächen!
Das der Abend relativ versöhnlich zu Ende ging, verdanken die Anwesenden zum einen Bürgermeister Gregor
Schröder, der die Redner zwischenzeitlich immer wieder zur Sachlichkeit ermahnte, aber auch einem
vorbereitetem Imbiss zum Jahresabschluss, zu dem er anschließend alle Anwesenden einlud.
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