Startseite > Aktuell > Archiv 2003 Merzen  25.9.2003    Bodenabbau  Auf der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.9.2003 stand u. a. als Tagesordnungspunkt (TOP) der Antrag zum Sandabbau am Hamberg. Hierüber sollte die Gemeinde binnen einer 8-Wochenfrist eine Stellungnahme  gegenüber dem Landkreis (Untere Naturschutzbehörde) abgeben. Bei diesem TOP  wurde ein Kompromiss  vorgestellt, der nach Gesprächen zwischen Landkreis, Gemeinde und Antragsteller erarbeitet worden war. Dieser  sieht einen eingeschränkten Sandabbau am Hamberg vor. Es wird auf etwa ein Drittel der Abbaufläche verzichtet.  Die Kuppe des Hamberges und ein Randstreifen bleiben demnach stehen. Nach dem Hinweis des CDU-  Ratsmitgliedes Georg Weglage, dass der Hamberg nach dem Abbau doch auch schöner aussehen könnte, weil  die Kuppe dann besser zur Geltung kommt, kam es auf den zahlreich besetzten Besucherplätzen zu  Unmutsäußerungen und Gelächter. Der Meinung seines Ratskollegen schloss sich auch der einzige SPD-Vertreter Achim Speer an. Ein Fragenkatalog, den der Sprecher der Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’, Theo Trienen, vor  Beginn der Ratssitzung, mit Erlaubnis des Bürgermeisters, an die Ratsherren/in und den anwesenden Besuchern  verteilt hatte, wurde vom Vorsitzenden Gregor Schröder vorgelesen und anschließend im Kreis der Ratsmitglieder,  teils kontrovers diskutiert. Einige Fragen jedoch beantwortete der Bürgermeister gleich selbst, oder sah sie als  bereits erledigt an. Mit der Mutmaßung von Georg Weglage, dass die Bürgerinitiative nur deshalb gegen dieses  Abbauvorhaben vorgeht, weil der Antragsteller der Politiker i. R. von Schorlemer ist, zeigt wie wenig Verständnis er  einem Bürgerbegehren entgegenbringt. Statt den besorgten Gemeindemitgliedern seine Unterstützung  anzuzeigen,  brüskiert er die anwesenden Sitzungsbesucher: „Wenn das nicht der Schorlemer gewesen wär, dann  wär der Hamberg schon weg. Außerdem kann der Hamberg so oder so auch komplett abgebaut werden.  Schorlemer hat das Recht dazu!“ Diese, vor allem sachlich falsche Aussage lässt auf ein mangelndes  Demokratieverständnis schließen. Antragsteller einer Sandabbaugenehmigung in einem ausgewiesenem  Vorsorgegebiet für Bodenabbau haben nicht automatisch das Recht, dort Bodenschätze abzubauen! Vielmehr  sollen hierzu die beteiligten und anerkannten Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben (wie jetzt  auch behandelt), nach deren Abwägung, unter Berücksichtigung der Interessen aller Verfahrensbeteiligten, die  Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidung zu treffen hat. Alle Antragsteller sollen ohne Rücksicht auf Namen  oder Personen gleichgestellt sein. Der oben vorgestellte Kompromiss, wird von der Unteren Naturschutzbehörde  als Zustimmungswürdig anerkannt. Ein im nachhinein geänderter Antrag, mit einem vergrößerten Abbauvolumen,  würde von der Behörde abgewiesen!   Der Wege- und Bauausschuss legte anschließend die Stellungnahme zur Abstimmung vor. Das diese  Stellungnahme, wie schon angekündigt, positiv beschieden war, wurde damit begründet, dass man seit jeher alle  Antragsteller auf Sandabbau gleich behandle. Es sei auch nicht geplant, so weiter, künftig von dieser Handhabung  abzuweichen. Inhaltlich heißt es dort, dass die Gemeinde Merzen den geplanten Sandabbau zustimmen wird,  wenn die Mehrheit der Träger öffentlicher Belange keine Einwände erhebt.’  NABU/BUND Naturschutzinformationen Dez. 2003     Bodenabbau    Bezirksregierung: Untere Naturschutzbehörden arbeiten schlecht.   Ein durchweg schlechtes Zeugnis stellt die Obere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Weser-Ems den  Unteren Naturschutzbehörden im Regierungsbezirk aus: Genehmigungen seien oft unzureichend, besonders  geschützte Biotope mangelhaft erfasst und schlecht geschützt. Diese und weitere Unzulänglichkeiten sind auf  einem knapp 50-seitigen Papier nachzulesen, mit dem der oberste beamtete Naturschützer im Regierungsbezirk,  Herr Dieckschäfer, gegen die von der Landesregierung geplante Auflösung der Bezirksregierungen zu Felde zieht.  Nach der für Ende 2004 geplanten Auflösung der Mittelbehörden sollen die bei den Landkreisen angesiedelten  Unteren Naturschutzbehörden im Wesentlichen deren Zuständigkeiten übernehmen. Diekschäfer befürchtet  zweifellos zu Recht, dass der Naturschutz damit vollends in der örtlichen Kungelei zerrieben wird. Komisch nur,  dass diese Erkenntnis erst jetzt kommt. Bisher hat die Bezirksregierung alle Ersuche des NABU abgeschmettert,  Entscheidungen der Landkreis-Naturschützer im Zuge der Dienstaufsicht zurückzunehmen oder in anderer Weise  tätig zu werden. Noch im Frühjahr hat die Oldenburger Behörde dem Landkreis Osnabrück einen einwandfreien  Umgang mit besonders geschützen Biotopen bescheinigt und damit eine Landtags-Petition des NABU abgebügelt.  Wenn jetzt in Verbandsnaturschützer-Kreisen zwar die Notwendigkeit einer von den Landkreisen abgekoppelten  Naturschutzbehörde gesehen wird, sich der Aufschrei jedoch in Grenzen hält, hat das auch damit zutun, dass aus  Oldenburg bisher fast jede Sauerei gedeckt wurde. (J. Voss) Wird Ex-MdB bei Bodenabbauantrag begünstigt? Die Familie des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Freihherr von Schorlemer (CDU) hat jetzt ein Antrag auf  Sandabbau am Hamberg in der Gemeinde Merzen gestellt. So weit, so unspektakulär: Bisher sollte diese Fläche  jedoch als weithin landschaftsprägendes Element erhalten bleiben, so sah es jedenfalls das bisherige Regionale  Raumordungsprogramm des Landkreises vor. Von dieser Festsetzung ist im derzeit in der Neuaufstellung  befindlichen Raumordungsprogramm nichts mehr zu sehen. Im benachbarten Flurbereinigungsverfahren  Döllinghausen ist außerdem der Ausbau der Zuwegung zum Sandabbauvorhaben von Schorlemer in schwerer  bituminöser Befestigung vorgesehen. Im gesamten Flurbereinigungsgebiet wird außerdem nur noch die Fahrtroute  des Schulbusses in dieser Weise ausgebaut. Soll der Steuerzahler also den Abtransport aus der Schorlemerschen Sandgrube bezahlen? Um dieses Genehmigungsverfahren möglichst vom Ruch der örtlichen Kungelei  fernzuhalten, hat der NABU die Bezirksregierung gebeten, das Verfahren im Zuge der Dienstaufsicht von  Oldenburg aus zu bearbeiten. Sofern die neuerlichen Erkenntnisse der Bezirksregierung über die  Unzulänglichkeiten von Genehmigungsverfahren bei den Landkreisen nicht nur Schaumschlägerei zur Erhaltung  des eigenen Arbeitsplatzes sind, dürfte dieser Antrag durchaus Aussicht auf Erfolg haben. (J. Voss) Einzig die Freie Wählergemeinschaft (FWG) erhob Einwände. Ratsherr Franf-Josef Wilke kritisierte, dass es kein  Gesamtkonzept seitens des Landkreises zum Bodenabbau in Merzen vorläge, und das eine  Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Landkreis in Auftrag gegeben werden müsste. Damit stieß er bei der  CDU-Ratsmehrheit auf Ablehnung. Auch der Landschaftsrahmenplan, auf der letzten Sitzung angesprochen,  erweist sich als völlig unverbindlich. Es formuliert weder bestimmte Rechte noch Pflichten.  Das angekündigte Abstimmungsverhalten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Rolfes: „Die CDU-Fraktion  ist geschlossen dafür“, entpuppte sich aber als Wunschdenken. CDU-Ratsherr Stefan Hemann enthielt sich  nämlich der Stimme. Offizielles Ergebnis: 11 Ja-, 2 Neinstimmen und eine Enthaltung. Genauer: 10 CDU-  Ratsmitglieder und SPD-Ratsmitglied Achim Speer stimmten für, die zwei FWG-Mitglieder gegen eine positiven  Stellungnahme, und wie schon erwähnt, enthielt sich Stefan Hemann der Stimme.  Kommentar Der CDU-dominierte Gemeinderat mit Bürgermeister Gregor Schröder an der Spitze, propagiert die, seit jeher  angewandte Gleichstellung der Antragsteller bei Sandabbauvorhaben. Würde sie in allen Bereichen so agieren,  machte sie sich überflüssig. Dann brauchte Merzen nicht 15 Ratsherren/in und einen Bürgermeister, sondern nur  einen Gleichstellungsbeauftragten, und einen Frisör, der gelegentlich vorbeischaut um alte Zöpfe abzuschneiden.  Würde man den Archäologen auch soviel Verständnis ihrer Interessen beibringen, dann müsste vielleicht sogar  das Haus des Bürgermeisters abgetragen werden. Denn genau dort, bei seinem Anwesen, vermuten die  Altertumsforscher durch den Fund eines ca. 5000 Jahre altes Steinbeils, den Standort eines ehemaligen  Großsteingrabes. Dieser Fund ist der einzige Hinweis auf ein Großsteingrab in Merzen überhaupt! Eine Ironie der  Geschichte? Das der altgediente Politvertreter Reinhard Freiherr von Schorlemer auch noch ein Sahnestück der Gemeinde,  den Hamberg , ausbeuten lassen  will, setzt diesem Treiben endgültig die Krone auf. Verficht er doch als  ehemaliger Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,  vehement dessen Erhalt, zum Wohle der Natur  und des Menschen, die sich daran erfreuen sollen. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist eine der ältesten  deutschen Umweltschutzorganisationen.  Ziel der 15 Landesverbände mit ihren rund 25.000 aktiven Mitgliedern ist  es, den Wald als unverzichtbaren Bestandteil der Umwelt für den Menschen zu erhalten!  Stattdessen: Kahlschlag, Bodenausbeutung und das Hinterlassen einer Landschaft, die auch durch  Rekultivierungsmaßnahmen nie wieder so ursprünglich sein wird wie vorher. Sogar als ehemaliger Bürgermeister  in der Gemeinde Merzen, interessieren ihn nur wenig die Bedenken der Bürger vor Ort. So zeigt er sich als  unwürdiger Träger des Verdienstkreuzes Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschlands,  erhalten 1997 wegen besonderer Verdienste um Volk und Staat. Eine Auszeichnung, an der er sich doch bitte  erinnern möge! Er will immerhin die Bergkuppe stehen lassen, und somit freiwillig auf gut ein Drittel des  Abbaugebietes verzichten. Doch auch den Antrag, die restlichen zwei Drittel abzubauen, sollte er fallen lassen. Was ökonomisch auf Dauer falsch ist, kann politisch auf Dauer nicht richtig sein. Franz Vranitzky Prolog Im Juni 2003 wurde die Anfrage, ob ein Sandabbau am Hamberg möglich ist, öffentlich bekannt.  Als Reaktion darauf kam es zu Bürgerprotesten. Aus einer spontanen Demonstration am Hamberg, angeregt durch  Theo Trienen entstand  die Bürgerinitiative ‚Erhaltet den Hamberg’. Die Bürger fordern den Erhalt des 118 m hohen  Höhenzugs in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.  Nach einer, schon im Frühjahr gestellten Anfrage auf Abbau eines ca. 7 ha großen Gebietes am südwestlichen  Ausläufer des Hamberges, durch den hiesigen Sandgrubenbetrieb Herdemann, ist die Toleranzgrenze der  einheimischen Bevölkerung  nun endgültig überschritten.   Auf der Ratssitzung am 26. Juni versicherte Bürgermeister Gregor Schröder, mit den Anwohnern „in einer Richtung  zu blicken“, deutete aber auch gleichzeitig an, dass die Gemeinde wenig Spielraum hat, um einen Abbau zu  verhindern. Eine positive Stellungnahme wird es deshalb, weil bislang so üblich, auch diesmal geben. Einzig die  Angabe im Landschaftsrahmenplan, das der Hamberg vom Sandabbau freizuhalten ist, gibt einen Ansatzpunkt,  den Antrag nicht genehmigen zu lassen. Innerhalb dieser Sitzung kam es auch zu persönlichen Angriffen zwischen den Ratsmitgliedern Susann Gielians und Stefan Hemann, die sich in dieser Sache gegenseitig u. a. eine  unzureichende Sachkenntnis vorwarfen. Es wurde auch eine Unterschriftenliste der Initiative ‚Erhaltet den  Hamberg’ durch die Freie Wählergemeinschaft überreicht. Einige Hundert Unterschriften zeigen die deutliche  Ablehnung der Bevölkerung zum geplanten Sandabbauvorhaben am Hamberg. Eine Kopie der Unterschriftenliste  wurde auch der Unteren Naturschutzbehörde durch Theo Trienen übereicht.   Bescheiden können nur die Menschen sein,  die genug Selbstbewusstsein haben. Gabriel Laub (polnisch-deutscher Schriftsteller geb. 1928) Ehemalige Lokalpolitiker sind auch nur gemeine Bürger dieses Staates, und haben somit das gute Recht auf freie  Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Doch Eigentum verpflichtet auch: Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der  Allgemeinheit dienen! (Grundgesetz Artikel 14 Abs. 2) Auch wenn kein so bekannter Name wie ‚von Schorlemer’ dahinterstehen würde, gäbe es diesen Protest, das ist  sicher. Merzen 11.Dezember 2003    Bodenabbau  Der Antrag auf Bodenabbau am Hamberg wurde von der Unteren Naturschutzbehörde  genehmigt. Am Morgen des  11.12.2003 wurde sie vom Landkreis an die Verfahrensbeteiligten verschickt.  Auf der, am gleichen Tag stattfindenden, öffentlichen Gemeinderatssitzung in Merzen, stand ein weiterer Antrag auf Sandabbau zur Diskussion. Auch hier soll eine Stellungnahme zur Sache verabschiedet werden. Zu diesem Antrag  verfasste die Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’ eine eigene Stellungnahme, die im Vorfeld durch ihrem Sprecher  Theo Trienen, dem Landkreis übergeben wurde.   Die in Merzen ansässige Firma Reuter stellte diesen Abbauantrag zur Erweiterung ihrer schon bestehenden  Sandgrube südlich des Boberg, im Ortsteil Osteroden. Vor einigen Jahren wurde bereits ein ähnlicher Antrag gestellt. In der damals beantragten, noch ca. 4 ha großen  Abbaufläche lagen aber einige Grabhügel des Hügelgräberfeldes Plaggenschale .Auch ein Teil der dort  vorhandenen Wegespuren wären einem Abbau zum Opfer gefallen. Die Untere Naturschutzbehörde lehnte, auf  Grund der Einwände der Kreis- und Stadtarchäologie, diesen Antrag ab. Die jetzige, nur mehr ca. 1 ha große beantragte Abbaufläche enthält keine Grabhügel mehr, und umgeht die  urgeschichtlichen Wegespuren, allerdings nur mit wenigen Metern Abstand. Auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft (FWG) wurde diesmal eine geheime Abstimmung über die, seit jeher  inhaltlich gleichlautende, Stellungnahme durchgeführt. Das Ergebnis entsprach exakt dem Abstimmungsergebnis  vom 25.9.2003, als über die damalige Stellungnahme abgestimmt wurde. Nämlich 11 Ja, 2 Neinstimmen und 1  Enthaltung. Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. Immanuel Kant Dieses Ergebnis ignoriert völlig die Einwände der Bürgerinitiative ‚Erhaltet den Hamberg’. Den engagierten Bürgern  der Gemeinde Merzen wurde hier deutlich die geringe Wertschätzung ihrer Anliegen zum Erhalt der heimatlichen  Landschaft auf der letzten Sitzung gezeigt. Ebenso wie der, von der CDU und SPD einstimmig abgelehnte Antrag  der FWG, auf Änderung des Sitzungsprotokoll vom 25.9 2003. In ihr wird die Einbringung und Behandlung des  Fragenkatalogs der Initiative ‚Erhaltet den Hamberg’ mit keinem Wort erwähnt. Nicht einmal ein Aktenvermerk war  den christlich- und sozialdemokratischen Ratsmitgliedern der Bürgerprotest wert. Soviel zum Thema: ‚Der  Merzener Rat und die Belange der Bürger?’.  In der abschließenden Bürgerfragestunde wurde das Thema Sandabbau erneut rege diskutiert. Die Frage des  Sprechers der Bürgerinitiative, Theo Trienen, ob es nicht angebracht gewesen wäre, zumindest einen Hinweis auf  Bedenken der Gemeinde in ihrer Stellungnahme aufzunehmen, wurde vom Bürgermeister zurückgewiesen.   Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde einen Antrag als anerkanntes Erholungsgebiet gestellt hatte, und der  Hamberg in einem vorrangigem Erholungsgebiet liegt, wäre es aber eine plausible und konstruktive Einbringung  gewesen. Stattdessen erhebt Bürgermeister Gregor Schröder den alleinigen Anspruch auf Erhalt der Hambergkuppe und  verweist damit auf seine damalige eindringliche Bitte an Reinhard Freiherr von Schorlemer, seinen Antrag auf  Sandabbau am Hamberg zurückzuziehen. Ihm, Gregor Schröder allein, hätte man es zu verdanken, dass der  Hamberg  als Bergkuppe erhalten bleiben soll. Diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die seit Monaten für den Erhalt des Hamberges kämpfen! Selbst wenn er Recht haben sollte, zeigt es einmal mehr, wie viel er  diesem Bürgerbegehren entgegenbringt. Und verweist darauf wie Freiherr von Schorlemer, trotz dem Kotau seines  Parteifreundes, zu seiner alten Heimat steht. Ein unfreundliches Verhalten dem Bürger gegenüber offenbarte auch ein anderes CDU-Ratsmitglied, der Theo  Trienen unterstellte noch nie beim Hamberg gewesen zu sein, obwohl er seit jeher nur einige Hundert Meter  entfernt dort wohnt, und nur aus Populismus diese Initiative führt. Dieser verbale Angriff auf einen unbescholtenem  Bürger ging wohl auch Gregor Schröder zu weit, und entriss seinem Parteikollegen mit einem knappen, aber  energischem: „Schwieg stille Bernd“ das Wort. Nach seiner eindringlichen Bitte, die Sitzung ordentlich und vernünftig weiter zu führen, wurde die fast schon zur  „Bürger im Kreuzverhör-Stunde“ verkommene Bürgerfragestunde auf angemessenem  Niveau fortgeführt.     Einwände von anwesenden Anliegern des Hamberges, dass es zu Lärmbelästigungen durch LKW und  Baumaschinen kommen werde, wurden von dem langjährigem CDU-Ratsmitglied Heinrich Grüter, der sicherlich  schon Verdienste um die Gemeinde erworben hat, als Folge eines nicht vermeidbaren Sandabbaus,  zurückgewiesen. Als Beispiel brachte er an: Sollte einmal eine Biogasanlage in seiner unmittelbaren Nachbarschaft beantragt werden, könnte und würde er dagegen nichts unternehmen, weil ein Protest vergebens wäre. Das ein  Ratsherr so schnell den Hut vor der Obrigkeit zieht, verwundert doch, zeigt aber ehrlich, wie gering die  Einflussnahme des Gemeinderates ist, oder sein kann. Gleichzeitig ist Herr Grüter aber auch Vorsitzender des  Heimatvereins Schlichthorst, ein mehr als 150 Mitglieder zählender Verein, der sich u. a. eine Mitwirkung beim  Natur- und Landschaftsschutz und den Schutz vorgeschichtlicher Hügelgräber auf die Fahne geschrieben hat.  Doch auch in dieser Funktion erweckt er nicht den kämpferischsten Eindruck, oder besser gesagt: Unternimmt er  offensichtlich nichts. Das der Verein sich für urgeschichtliche Grabhügel überhaupt einsetzen will ist aber  bemerkenswert, da es in Schlichthorst keine amtlich bestätigten Hügelgräber mehr gibt. Mit gutem Beispiel voran geht in dieser Sache der Heimatverein Merzen. Dessen Vorsitzender Augustinus Glins  benutzt  alle, ihm rechtlich zu Verfügung stehenden Mittel, um die Kulturlandschaft in der Gemeinde Merzen vor  den Folgen des Bodenabbaus zu schützen. Der Bürgermeister argumentierte auch an diesem Abend zum wiederholten Male, dass die beantragten  Abbauflächen in der Gemeinde in einem vorrangigen Sandabbaugebiet liegen. Dass er sich, wie er einräumte,  versprochen hatte, und nicht ‚vorrangig’ sondern ,vorsorglich’ meinte, möge ihm verziehen sein. Es stellt aber in  dieser Angelegenheit einen großen Unterschied dar. Mit dieser nicht korrekten Aussage ist er zuvor schon in der  lokalen Presse zitiert worden, und suggeriert dem Leser so ein falsches Bild dieses Landstrichs. Im maßgebenden  Regionalen Raumordnungsprogramm werden die Flächen als Vorsorgegebiete für Bodenabbau ausgewiesen.  Genauso wie dieses, gleichzeitig im  Landschuftschutzgebiet liegende Areal, als Vorsorgegebiet für Natur und  Landschaft, und als Vorsorgegebiet für Erholung, deklariert ist. Der Hamberg und das gesamte Gebiet um den  Boberg, zusätzlich der komplette Rochusforst (Rocksberg), liegen außerdem in einem, oben bereits erwähnten,  Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft. In der Gemeinde Merzen gibt es definitiv derzeit keine  vorrangigen Bodenabbauflächen!  Das der Abend relativ versöhnlich zu Ende ging, verdanken die Anwesenden zum einen Bürgermeister Gregor  Schröder, der die Redner zwischenzeitlich immer wieder zur Sachlichkeit ermahnte, aber auch einem  vorbereitetem Imbiss zum Jahresabschluss, zu dem er anschließend alle Anwesenden einlud. Kontakt Impressum I Suchen >> I Kontakt Startseite I Seitenanfang I